
AKTUELLE
INFORMATIONEN ZUR CORONA PANDEMIE (STAND 28.02.2023)
Bundesweite Regelungen
Seit 1. Oktober 2022 und noch bis 7. April 2023 gelten bundesweit in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen, um vulnerable Gruppen zu schützen:
- Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt für Besucherinnen und Besucher eine FFP2-Maskenpflicht.
- Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
Wir
freuen uns, dass Sie uns beim Schutz der Bewohner durch Ihr
Verständnis unterstützen.
Viel Freude bei Ihren Besuchen in
unseren Einrichtungen!